Rechtsprechung
BFH, 31.01.2000 - IV B 136/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Vermögenssteuer - Prüfungsanordnung - Verfahrensmangel - Fortsetzungs-Feststellungsklage
- Judicialis
BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 31.01.2000 - IV B 134/99
Grundsätzliche Bedeutung - Zuständiges Finanzamt - Berufstätigkeit - …
Auszug aus BFH, 31.01.2000 - IV B 136/99
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) macht in seiner Nichtzulassungsbeschwerde --wie im Verfahren IV B 134/99-- geltend, der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) sei für seine Besteuerung unzuständig.Ferner rügt er neben den im Verfahren IV B 134/99 gerügten Verfahrensmängeln einen weiteren Verfahrensfehler.
Von einer weiteren Begründung wird im Hinblick auf die Ausführungen im Beschluss in der Sache IV B 134/99 vom 31.1.2000 (nicht veröffentlicht) gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs abgesehen.
- FG Köln, 20.05.1999 - 5 K 3349/98
Rücknahme einer Prüfungsanordnung grundsätzlich nicht anfechtbar
Auszug aus BFH, 31.01.2000 - IV B 136/99
Infolgedessen kann dahinstehen, wie die vom Kläger beanstandete Äußerung zu verstehen ist, da der im Verfahren 5 K 3349/98 gestellte Antrag auf Aufhebung des die Prüfungsanordnung einschränkenden Verwaltungsaktes jedenfalls unzulässig war.